Eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien, die gewährleistet, dass Informationen und Dokumente, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, die Zustimmung der betroffenen Person eingeholt wird. Mit dieser Vereinbarung können die Grenzen und Bedingungen der Vertraulichkeit festgelegt werden.
Durch diese Vereinbarung sind die Parteien vor dem Diebstahl von Projekten und Ideen sowie vor dem Lernen und der Meinungsäußerung eines noch nicht abgeschlossenen und bearbeiteten Projekts durch Dritte geschützt.
Dieses Dokument gibt den Parteien die Kontrolle über Ideen und Projekte, die mit einer anderen Person oder Firma geteilt werden. Diese Vereinbarung, die zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verwendet wird, enthält Bestimmungen wie den Zweck des Informationsaustauschs, wie lange die Informationen geheim gehalten werden, dass die Informationen nur im zulässigen Umfang an Dritte weitergegeben werden können und dass diese Informationen zurückgegeben oder vernichtet werden, obwohl eine der Parteien dies verlangt.
Die betroffene Partei, die gegen diese Vereinbarung verstößt oder sich nicht um ihren Schutz bemüht, wird mit einer Entschädigung Bestraft. Die Strafe ist daher ohne eine Geheimhaltungsvereinbarung nicht möglich. Die Höhe der strafklausel ist abschreckend und höher als die wahrscheinlichen Einnahmen, die die Gegenpartei durch Verletzung der Vertraulichkeit erzielen kann, ist auch für die Funktionsweise des Vertrages von Bedeutung.
Sobald das Beispiel dieses Vertrages abgeschlossen ist, muss es ausgedruckt und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Beide Parteien müssen eine Kopie des Vertrages aufbewahren.
In den Gesetzen der Türkei gibt es keine Klausel, in der die Geheimhaltungsvereinbarung geregelt ist. Für die Geheimhaltungsvereinbarung gelten die allgemeinen Vertragsbestimmungen des türkischen Obligationenrechts, die Bestimmungen des Arbeitsrechts und des Handelsrechts.
Das Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (nachstehend KVKK genannt) wurde am 24.März 2016 verabschiedet und am 7. April 2016 im Amtsblatt Nr. 29677 veröffentlicht. Ein Teil der kvkk trat am Veröffentlichungstag in Kraft, ein Teil trat am 7.Oktober 2016 in Kraft.
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Ihre personenbezogenen Daten, die mit einer der oben genannten Methoden für die Verarbeitung in der Türkei oder für die Verarbeitung und Speicherung außerhalb der Türkei gesammelt wurden, können auch an Dienstleister im Ausland (in Länder, die vom Board of personal data akkreditiert sind und in denen ein ausreichender Schutz für den Schutz personenbezogener Daten besteht) übertragen werden, sofern Sie im Rahmen der KVKK und für Vertragszwecke verbleiben.
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KVKK 6698 Nummer 11.Artikel 07 trat am Oktober 2016 in Kraft und gemäß dem entsprechenden Artikel sind die Rechte des Inhabers der personenbezogenen Daten nach diesem Datum wie folgt: der Inhaber der personenbezogenen Daten bezieht sich auf sich selbst, indem er sich an unser Unternehmen (Datenverantwortlicher) wendet;
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